Die Rettungsgasse

Lebensretter im Stau

Eine Rettungsgasse soll den Einsatzkräften ermöglichen, möglichst ohne Zeitverlust am Unfallort anzukommen und den Verunfallten zu helfen. Da es verschiedene Arten und Größen von Straßen in Deutschland gibt, ist es wichtig, zu wissen, wie man sich in verschiedenen Situationen verhalten muss.

Rettungsgasse – So geht's richtig

Den meisten ist der Satz „Bei Stau Rettungsgasse bilden“ bekannt. Dabei ist zu beachten, die Rettungsgasse schon zu bilden, wenn der Verkehr noch in Bewegung ist. In diesem Stadium ist noch ausreichend Platz verfügbar. Wenn der Verkehr zum Stillstand kommt und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten anfahren, ist es meist zu eng und zu spät, um die Rettungsgasse korrekt zu bilden.

Verpflichtung zur Rettungsgasse

Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Die Regel ist einfach:

  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden!
  • Der Standstreifen muss frei bleiben!
     

Es ist wichtig zu wissen, dass nur die Rettungskräfte und Hilfskräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Abschleppwagen die Rettungsgasse nutzen dürfen. Es gibt keine Ausnahmeregelung für Motorräder oder andere Fahrzeuge.
 

Ihr Beitrag zählt!

Durch das korrekte Bilden einer Rettungsgasse können Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten und den Rettungskräften helfen, schnell am Unfallort zu sein. Jeder Moment zählt, also handeln Sie verantwortungsvoll und denken Sie an die Verunfallten, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind.

Kontakt

DRK Kreisverband Schwalm-Eder e.V.

Krusborn 3
34613 Schwalmstadt

Telefon: 0 66 91 / 9 46 30
Telefax: 0 66 91 / 94 63 33

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