Unsere Reisen stehen allen Personen offen, die selbstständig reisefähig und nicht pflegebedürftig sind, es gibt keine Altersvorgaben. Die Teilnahme an einer Reise ist nicht an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden.
Sie werden von unseren geschulten, ehrenamtlichen Reisbegleiter*innen begleitet, die der Reisegruppe während der Reise mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zum Beispiel unterbreiten sie Vorschläge zu Freizeitangeboten, organisieren Ausflüge, Besichtigungen und das gesellige Beisammensein. Unsere Reisebegleiter*innen unterstützen Sie auch, wenn Sie einmal Hilfe benötigen: Im Krankheitsfall bemühen sich unsere Reisebegleiter*innen selbstverständlich, die ersten Maßnahmen zu organisieren, dazu gehört die Kontaktaufnahme zu Ihren Angehörigen sowie die erste Begleitung zu Ärzten, wenn Sie dies wünschen. Die weitere Begleitung muss dann von Ihren Angehörigen oder Freunden gewährleistet werden. Bitte beachten Sie: Unsere ehrenamtliche Reisebegleitung übernimmt keine Behandlungspflege oder sonstige medizinische Versorgung. Dafür bitten wir Sie um Verständnis und Beachtung vor Reiseantritt.
Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage an unseren Reisen sehr groß, insbesondere das Interesse an Einzelzimmern. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Interesse zeitnah zu buchen. Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Anmeldung ist nur über unser schriftliches Anmeldeformular gültig. Sie finden das Anmeldeformular in unserem Reiseprogramm.
Bitte beachten Sie: Die Kurtaxe ist nicht Teil unserer Reiseleistungen und muss von Ihnen vor Ort gezahlt werden, es sei denn sie ist explizit in den Reiseleistungen ausgewiesen.
Wenn bei der gewünschten Reise noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit Rechnung sowie den Sicherungsschein nach § 651r BGB (Insolvenzversicherung) und die Bedingungen der von uns abgeschlossenen Reiseversicherungen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie bitte eine Anzahlung von 20% pro Person. Den Restbetrag des Reisepreises überweisen Sie bei Busreisen bis spätestens vier Wochen und bei Flugreisen bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn. Die entsprechenden Termine können Sie der Buchungsbestätigung entnehmen.
Kurz vor Reisebeginn erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben zur Reise mit den Abfahrtzeiten des Reisebusses sowie weiteren Hinweisen.
Der Rücktritt vom Reisevertrag ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt
bis 31. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungssatz 25%,
ab 30. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungssatz 40%,
ab 24. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungssatz 50%,
ab 17. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungssatz 60%,
ab 10. Tag vor Reiseantritt beträgt der Entschädigungssatz 80%,
ab 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt beträgt der Entschädigungssatz 90% des Reisepreises.
Bei Stornierung eines Platzes im Doppelzimmer/Appartement muss das Doppelzimmer/Appartement als Ganzes storniert werden. Es kann dann nicht als Einzelzimmer genutzt werden.
Bei Rücktritt aus wichtigem Grund (u. a. schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung) tritt die von uns abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung ein. Es gelten die AGB`s der Versicherung, die Sie bei Ihrer Buchung ausgehändigt bekommen.
Sollte im Ausnahmefall die Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Reise bis 20 Tage vor Reiseantritt (Reisedauer mehr als sechs Tage) nicht erreicht werden, behalten wir uns den Rücktritt vom Reisevertrag vor. Die Rücktrittserklärung leiten wir Ihnen unverzüglich zu. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in diesem Fall umgehend zurück.
Aus wichtigem Grund sind wir berechtigt, Änderungen am Programm vorzunehmen. Von Leistungsänderungen werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügigen Charakters sind und den Gesamtzuschnitt der Reise wesentlich beeinträchtigen, bieten wir Ihnen in diesem Fall den kostenlosen Rücktritt von der Reise an.
Für weitere Informationen und Fragen zu den Reisen, den Reisebedingungen oder zu Ihrer Anmeldung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns vormittags unter der Telefonnummer 0 66 91/94 63 17 oder per E-Mail.
Wenn Sie beim DRK-Kreisverband Schwalm-Eder eine Reise buchen, müssen wir Ihre persönlichen Daten erfassen und verarbeiten. Sowohl die Art der Daten, als auch deren Verwendung und Zweck, möchten wir Ihnen gern im Folgenden für die verschiedenen Fälle erläutern.
Je nach in Anspruch genommenem Service werden nur die hierfür erforderlichen persönlichen Daten als Pflichtinformationen abgefragt. Wenn es für die Abwicklung erforderlich ist, arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen, die die Daten im notwendigen Umfang und nur im Rahmen des jeweiligen Zwecks erhalten. Wir sichern Ihnen zu, dass wir Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützen und nur im Rahmen der gesetzlichen Rechtsgrundlagen nutzen. Wir speichern und nutzen Ihre persönlichen Daten nur so lange dies für den festgelegten Zweck erforderlich ist, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen eine längere Aufbewahrungsfrist vor.
Bei der Buchung einer Reise benötigen wir vom Anmelder der Reise, der unser Vertragspartner ist, folgende persönliche Daten: Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und die vollständige Postanschrift. Weiterhin sind von allen Reiseteilnehmern der vollständige Name (Vor- und Nachname) mit Anrede und Geburtsdatum für die Durchführung der Reise erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6(1)b) DSGVO.
Für die Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit der Reisebuchung werden je nach gewählter Zahlungsart Kontodaten gespeichert.
Die von Ihnen bei der Buchung angegebenen persönlichen Daten werden unter Umständen auch an andere Personen oder Firmen gegeben, sofern dies zur Abwicklung Ihrer Buchung und Durchführung der Reise notwendig ist. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fluggesellschaften, Reedereien, Hotels, Incoming-Agenturen im Zielland und andere an der Reise beteiligte Dienstleister. Diese Leistungsträger können in Ländern ihren Sitz haben, in denen datenschutzrechtliche Bestimmungen gelten, die von den Standards der Europäischen Union abweichen. Soweit es für die Durchführung Ihres Reisewunsches erforderlich ist, ist auch eine Übermittlung der Daten an solche Drittstaaten gemäß Art. 49(1)b DS-GVO rechtmäßig.
Wenn Sie bei uns ein Reiseangebot oder unseren Reisekatalog anfordern, sind dafür folgende persönlichen Daten nötig: Name, Vorname und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Ohne diese Angaben können wir Ihnen die Kataloge nicht zusenden. Weitere Angaben wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind freiwillig. Sollten Sie jedoch wünschen, dass wir Sie auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, so benötigen wir auch diese Angaben, um Ihrem Wunsch nachzukommen. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 (1) a) DS-GVO. Wir speichern die Daten bis zum Versand des Kataloges, maximal für 14 Tage.
Wünschen Sie darüber hinaus den Versand unserer zukünftigen Reiseangebote (und des jährlichen Reisekatalogs) benötigen wir dazu Ihre schriftliche Einwilligung. Um Ihr Einverständnis zu erklären, können Sie die Einverständniserklärung in unserem Reiseprospekt nutzten, die Sie bitte an uns unterschrieben zurücksenden. Dann speichern wir Ihre Daten in einer Adressdatei für den jährlichen Versand unserer Reiseangebote. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder telefonisch widerrufen.
Wir speichern Ihre persönlichen Daten nur so lange, wie es für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist. Wenn eine Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist, löschen wir die Daten, es sei denn, gesetzliche Vorschriften (wie zum Beispiel handels- oder steuerrechtliche Vorschriften) sehen längere Aufbewahrungsfristen vor.
Sie haben als Betroffene der Datenverarbeitung verschiedene Rechte nach Art. 15 ff DS-GVO. Sie können jederzeit Auskunft verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen gespeichert sind.
Sie können die Berichtigung oder Löschung verlangen, sofern dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
Sie können eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, oder der Verarbeitung Ihrer Daten grundsätzlich widersprechen. Sofern eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie auch diese Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.
Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder e.V. Vertreten durch: Manfred Lau
Krusborn 3, 34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691 / 9463-0 oder per E-Mail.
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten Michael Kelemen unter Tel.: 06691 / 9463-0 oder per E-Mail.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde, R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (Telefon: +49 611 533 5859 / +49 611 533 4500; E-Mail kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schwalm-Eder e. V. verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
DRK Sozialarbeit
Pascal Marggraf
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (B. A.)
Tel. 06691 / 94 63 17
Kontakt per E-Mail.