Die Helfergrundausbildung im Betreuungsdienst vermittelt umfassende Kenntnisse für die betreuungsdienstliche Mitwirkung bei verschiedenen Einsatzanlässen. Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, besonders hilfsbedürftige Personen zu betreuen und bei deren Unterbringung aktiv mitzuwirken.
Inhalte:
- Einführung in betreuungsdienstliche Einsatzanlässe und deren Struktur
- Durchführung von Betreuungsmaßnahmen und Betreiben von Anlaufstellen
- Mitwirkung bei Unterbringungsmaßnahmen
- Umgang mit psychischer Belastung im Einsatz
Ausbildungsziele :
Die Ausbildungsziele der Helfergrundausbildung im Betreuungsdienst umfassen:
- Erläuterung der Grundbedürfnisse von Menschen.
- Kenntnis der Phasen des Betreuungsdienstes, die auf diese Bedürfnisse abgestimmt sind.
- Verständnis der grundsätzlichen Leistungsmöglichkeiten des Betreuungsdienstes im komplexen Hilfeleistungssystem.
- Kenntnis der Maßnahmen an einer Anlaufstelle bei einer Schadenslage.
- Kenntnis der Maßnahmen in einer Betreuungsstelle.
- Verständnis der Grundsätze im Betreuungsdienst und Erkennen besonders hilfebedürftiger Personen.
- Fähigkeit, Ausgabestellen für Verpflegung und Gegenstände des dringenden täglichen Bedarfs aufzubauen und zu betreiben, unter Anleitung von entsprechend geschultem Personal.
- Kenntnis der gesetzlichen (Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung) sowie materiellen und organisatorischen Anforderungen bei der Verpflegungsausgabe.
- Erläuterung der strukturellen Leistungen eines Betreuungsplatzes in der Soforthilfe und der Notunterkunft in der Stabilisierungsphase.
- Erklärung der Funktionsbereiche „Führung“, „Registrierung und Information“, „Soziale Betreuung“, „Medizinische Versorgung“, „Verpflegung“ und „Technik“.
- Beschreibung des Begriffs „Stress“.
- Kenntnis über die Entstehung von Stress, typische Merkmale, Auswirkungen auf den Körper und Möglichkeiten der Vor- und Nachsorge.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Zugehörigkeit zu einer Rotkreuz-Gemeinschaft
- Rotkreuz-Einführungsseminar
- Ausbildung in Erste-Hilfe
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung zwingend erforderlich. Eine Bearbeitung kann nur erfolgen wenn die Zustimmung vorliegt.
Die Kursdauer umfasst 9 Unterrichtseinheiten